END de formation juridique autrichienne
La Cour de justice de l’Union européenne souhaite recourir à un expert national détaché
(END) de formation juridique autrichienne afin de renforcer la Direction de la recherche et
documentation.
Les personnes
intéressées par ce poste sont
invitées à consulter
lien suivant :
le
Beschreibung der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation
sowie des Profils der für diese Direktion gesuchten nationalen Sachverständigen
I.
Die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (im Folgenden: Wissenschaftlicher
Dienst) ist ein Zentrum der angewandten Forschung in der Rechtsvergleichung, dem etwa 70 Juristen
angehören, die nach Möglichkeit die Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten abdecken. Eine
wesentliche Aufgabe des Wissenschaftlichen Dienstes besteht darin, die Gerichte der Europäischen
Union (den Gerichtshof und das Gericht) bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungstätigkeit zu
unterstützen, und er trägt zur Analyse und Verbreitung dieser Rechtsprechung bei.
Der Wissenschaftliche Dienst nimmt
insbesondere eine eingehende Vorprüfung aller
Vorabentscheidungsersuchen vor, die es den Mitgliedern der Unionsgerichte ermöglicht, sich einen
genauen Gesamtüberblick über den nationalen Rechtskontext zu verschaffen,
in dem die
Vorlagefragen gestellt werden, namentlich was die nationale Gesetzgebung, Rechtsprechung und
Rechtspraxis betrifft. In diesem Zusammenhang sind die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes
auch mit der Erstellung von Beschlussentwürfen in Rechtssachen betraut, in denen die Unionsrichter
eine Entscheidung durch einen mit Gründen versehenen Beschluss treffen können.
Zur Unterstützung der Unionsgerichte wirken die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes außerdem
bei der Vorabkontrolle bestimmter Rechtsmittel mit, die beim Gerichtshof gegen Entscheidungen des
Gerichts eingelegt werden, und fertigen auch insoweit Beschlussentwürfe an.
Des Weiteren führen sie auf Ersuchen der Unionsgerichte rechtsvergleichende Studien in Bezug auf
dort anhängige Rechtssachen durch.
Schließlich verfassen die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes unter der Kontrolle des
Berichterstatters Zusammenfassungen der wichtigsten Entscheidungen des Gerichtshofs und des
indexieren die
in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht werden,
Gerichts, die
Unionsrechtsprechung, erstellen „Thematische Rechtsprechungsübersichten“ mit den wichtigsten
Entscheidungen für ein bestimmtes Rechtsgebiet und verfolgen die für das Unionsrecht
bedeutsamen Entwicklungen der nationalen Rechtsprechung.
II.
Die nationalen Sachverständigen sind hauptsächlich mit folgenden Aufgaben betraut:
– vorbereitende Analyse neuer Rechtssachen, insbesondere von Vorabentscheidungsersuchen aus
ihrem Heimatstaat;
– Erstellung von rechtsvergleichenden Studien.
Ferner wirken sie auch bei folgenden Aufgaben mit:
– Analyse der Unionsrechtsprechung und der für das Unionsrecht bedeutsamen nationalen
Rechtsprechung;
– Erstellung von thematischen Rechtsprechungsübersichten.
Nach Art. 2 Abs. 1 des Beschlusses des Gerichtshofs vom 2. Juli 2003 über die Regelung für
abgeordnete nationale Sachverständige müssen die Sachverständigen eine vollständige juristische
Ausbildung
im Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, bescheinigt durch ein
Hochschuldiplom, sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen, die mit den
beschriebenen Aufgaben in Zusammenhang steht.
In Anbetracht des gesuchten Profils und der zu erfüllenden Aufgaben wäre es daher sehr hilfreich,
wenn die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen nach Möglichkeit insbesondere im
Justizministerium,
für Richter und Staatsanwälte, Gerichten sowie
in Ausbildungsstätten
Forschungszentren und Universitäten verbreitet werden könnte.
Die Sachverständigen müssen über gründliche Kenntnisse in einer Amtssprache der Europäischen
Union und gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren Unionssprache verfügen. Aus dienstlichen
Gründen können gute Kenntnisse des Französischen von Vorteil sein (vgl. Art. 2 Abs. 2 des genannten
Beschlusses).
Januar 2025